Das Wort "Röntgen" - nach dem Physiker Wilhelm Conrad Röntgen - steht für den Einsatz ionisierender Strahlen zur Diagnosefindung in der Medizin.
Unter bestimmten Bedingungen wird eine kurze, momentane Strahlung ausgesendet, die im Bereich von Millisekunden liegt. Diese Strahlen treten durch den Körper hindurch, treten auf der Gegenseite des Objektes aus und führen zur Abbildung des Objektes auf einem elektronischen Detektor oder einem Speichermedium. Aus diesen Informationen wird ein digitales Bild erzeugt, das vom Radiologen befundet wird.
Für Thorax- und Skelettröntgen benötigen sie keinen Termin. Zu den Öffnungszeiten mit Zuweisung und E-Card vorbeikommen.
Die Abbildung eines Objektes / Körpers beruht auf der jeweiligen Zusammensetzung seines Gewebes. Dichte Strukturen wie Knochen können mit Röntgenaufnahmen besonders gut abgebildet werden. Fragliche Verletzungen (Knochenbrüche) oder Erkrankungen werden deshalb in erster Linie durch Röntgen abgeklärt.
Bei Verdacht auf Nieren- oder Gallensteine kann die Röntgenaufnahme auch sinnvoll sein. Gewebsarten (Sehnen, Menisci, Knorpel, Bandscheiben oder Gehirnstrukturen) lassen sich - je nach Fragestellung - besser durch
Für die Darstellung von Hohlorganen (Speiseröhre, Magen-Darm-Trakt) wird ein sogenanntes Kontrastmittel zu Hilfe genommen, da diese sonst nur ungenügend erfasst werden können.
Digitale Röntgenbilder werden wie bei einem normalen Röntgen mit einem Röntgenstrahler gemacht. Die Röntgeninformationen werden durch einen Festkörperdetektor oder durch eine Röntgenspeicherfolie aufgenommen, digitalisiert und nach computer-gesteuerter Bearbeitung an den hochauflösenden Befundungsmonitoren dargestellt. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Daten elektronisch auszutauschen oder beispielsweise mit anderen Experten zu beraten.
Alle Röntgen- und Ultraschallbilder werden digital langzeitarchiviert und stehen somit für Vergleichszwecke sofort zur Verfügung.
Alle diagnostischen Röntgenuntersuchungen liegen in einem unbedenklichen Dosisbereich. Selbst mehrfache Untersuchungen über das Jahr verteilt gelten als unbedenklich. Einer individuellen Abschätzung des Risikos – abhängig von der untersuchten Region und der medizinischen Notwendigkeit - bedarf es bei einer starken Häufung (wenn über Jahre hinweg mehrere Male pro Monat geröntgt wird).
Ionisierende Strahlen können zu einer Veränderung im Erbgut führen. Der Körper kann solche Veränderungen im Erbgut aber z.T. beheben und reparieren. Derartige Veränderungen können auch bei jeder Form von ionisierender Strahlung entstehen – durch die natürliche Strahlenexposition durch Erdstrahlung („terrestrische“ Strahlung) oder kosmische Strahlung.
Röntgenstrahlen werden nicht im Körper gespeichert! Sie treten durch ein Objekt hindurch und werden von ihm abgelenkt oder geschwächt. Sie verbleiben nicht im entsprechenden Objekt.
Bei einer bestehenden Schwangerschaft sollte grundsätzlich abgeschätzt werden, ob die Röntgenaufnahme unbedingt erforderlich ist. Diese Entscheidung wird der Arzt zusammen mit der Patientin treffen. Speziell in der 2. bis zur 15. Schwangerschaftswoche ist der Embryo besonders verletzlich. Manchmal kann die erforderliche Diagnose auch mit anderen Verfahren gewonnen werden, welche keine Röntgenstrahlung verwenden, z.B. Magnetresonanz-Tomographie (MRT, Kernspintomographie) oder Sonographie. Im Falle einer besonderen Gefahr für Leib und Leben der werdenden Mutter wären Röntgenaufnahmen zur schnellen Diagnosesicherung gerechtfertigt, um rasch die passende Therapie einleiten zu können.